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Luzerner-Zeitung:

Schornsteinfeger sind kostengünstig und flexibel.Die Gemeinden werden von administrativer Mehrarbeit entlastet und zusätzliche ,kostenpflichtige Kontrollstellen fallen weg.

Schornsteinfeger-Handwerk
damits nicht so aussieht

Frankfurter Zeitung

Das Wort Monopol stammt aus dem griechischen und bedeutet Alleinverkauf bei eigener Preisgestaltung.Bei den Schornsteinfegern trifft das nicht zu,da die Preise vom Staat diktiert werden und sie ein beliehenes Handwerk vom Staat sind.  

Information für meine Kunden

Schornsteinfeger stehen ab 2013 im freien Wettbewerb.

Ich möchte sie über das neue Schornsteinfegerhandwerkergesetz informieren,das am 1 .12.2008 in Kraft getreten ist.Ab 2013 stehen Deutschlands Schornsteinfeger im freien Wettbewerb.Bis dahin bleibt die bisherige Regelung bestehen,die Schornsteinfeger dürfen aber ab sofort Dienstleistungen anbieten ,die über den klassischen Aufgabenbereich des Schornsteinfegers hinausgehen.

Was ändert sich für sie?

Neben den bisherigen Tätigkeiten wie Kehren,Messen und Überprüfen,kann ich ihnen in Zukunft ein deutlich breiteres Leistungsspektrum anbieten als bisher.Ein Heizungscheck,Gashausschau,Energiespar-Check,Energiepass,Reinigung von Feuerstätten sowie Ofenrohre,Beratung in Sachen Energieeinsparung,Dämmung,Ausstausch der Fenster,Auffinden von Stromfressern,Einbau von Fensterkontaktschalter und Erstellung ihrer persönlichen Homepage.Und eines ist sicher ich berate sie neutral und unabhängig von Industrie und Handel.---Sprechen sie mich einfach an---

Mit dem neuen Gesetz werden sie als Hausbesitzer stärker in die Verantwortung genommen.Ab 2013 müssen sie selbst dafür Sorge tragen ,dass die gesetzlichen vorgeschriebenen Überprüfungen der Brandschutzvorschriften sowie Umweltschutzmessungen vorgenommen werden.

Schornsteinfeger stehen ab dem 01.01.2013 nur bedingt im freien Wettbewerb.

Der Bezirksmeister bleibt weiterhin,also ab dem 01.01.2013, für ihr Gebäude im Sinne der Betriebssicherheit und Brandschutz verantwortlich.Der Bezirksmeister muss alle 3 Jahre weiterhin die Feuerstättenschau durchführen.Sie können,nachdem sie einen Feuerstättenbescheid (kostenpflichtig) haben, für die Tätigkeit des Kehrens und der Messung einen anderen Schornsteinfeger wählen,der aber mit zusätzlichen Kosten (z.B.Anfahrt jetzt 8.- Euro )die Arbeiten durchführen kann.Sie müssen dann ihrem Bezirksmeister melden,dass ein anderer Schornsteinfeger da war und die Arbeiten termingerecht ausgeführt hat.Diese Meldung kostet wieder eine Extra-Gebühr.Falls der Termin nicht eingehalten wurde ist ein empfindliches Bussgeld  fällig.Falls sie einen Kaminbrand haben,Probleme mit der Gebäudeversicherung oder Landratsamt oder eine Verpuffung an der Feuerungsanlage ,eine neue Heizung oder Kaminofen bekommen,oder technische Fragen haben,Bauabnahme,brauchen sie ihren Bezirksmeister wieder ,der dann natürlich die Kosten ihnen in Rechnung stellt .

Der Schriftverkehr(Formularwesen) zBsp. Mängelverfolgung,Messbescheinigung auswerten u.s.w. für ihr Gebäude für das Landratsamt wäre zusätzlich noch kostenpflichtig,das in der Vergangenheit in der Gebühr mit dabei war,also gratis.

Fazit:im Sinne der Betriebs-und Brandsicherheit sowie aus finanzieller Sicht  ist ein Schornsteinfegerbetrieb genug und sinnvoller als zwei Betriebe.

Falls sie noch Fragen haben sollten stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.  Tel/Fax:  07751/7681

Fazit:Der Kunde hat dann zwei Schornsteinfeger-Betriebe beauftragt,das natürlich Mehrkosten bedeutet.

 

 

 

 

BSFM Jürgen Meyer | bsfmmeyer@freenet.de